Kfz-Ingenieurbüro für Unfallgutachten
Unfall nicht verschuldet? Holen Sie sich Ihren eigenen Gutachter.
Nach einem Unfall, den Sie nicht verursacht haben, bestimmen Sie selbst, wer Ihren Schaden begutachtet. Die Kosten dafür trägt in der Regel die Versicherung des Unfallgegners. Wir sehen uns Ihr Fahrzeug an, halten jeden Schaden fest und erklären Ihnen das Ergebnis.
- Freie Gutachterwahl ist Ihr Recht
- Unabhängig von Versicherungen
- Fachanwälte für Verkehrsrecht als Partner
- Kfz-Ingenieurbüro
- Unabhängig von Versicherungen
- Persönlicher Ansprechpartner
- Partner-Fachanwälte für Verkehrsrecht
Das steht Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zu
Bevor Sie mit der gegnerischen Versicherung telefonieren, sollten Sie diese drei Punkte kennen.
Sie wählen den Gutachter
Die Versicherung des Unfallgegners darf Ihnen einen Gutachter vorschlagen. Annehmen müssen Sie ihn nicht. Wen Sie beauftragen, entscheiden Sie.
Die Kosten zahlt der Gegner
Liegt die Schuld beim anderen, übernimmt dessen Haftpflichtversicherung in der Regel das Gutachten und auch Ihren Anwalt. Bei Mitschuld wird nach Quote geteilt.
Es geht um mehr als die Reparatur
Zum Schaden gehören oft auch Wertminderung und Nutzungsausfall oder ein Mietwagen. Das Gutachten legt die Grundlage, damit nichts davon vergessen wird.
So läuft es bei uns ab
Vom ersten Anruf bis zum fertigen Gutachten. Sie müssen sich um wenig kümmern.
Anruf
Sie schildern kurz, was passiert ist. Wir sagen Ihnen, ob sich ein Gutachten lohnt, und machen einen Termin aus.
Besichtigung
Wir sehen uns Ihr Fahrzeug an, fotografieren jeden Schaden und nehmen alle technischen Daten auf.
Gutachten
Sie bekommen ein schriftliches Gutachten mit Reparaturkosten, Wertminderung und allen weiteren Posten.
Regulierung
Das Gutachten geht an die gegnerische Versicherung. Für Ihre Ansprüche können Sie einen unserer Partner-Fachanwälte beauftragen.
Warum nicht einfach der Gutachter der Versicherung?
Der Gutachter, den die gegnerische Versicherung schickt, arbeitet in deren Auftrag. Das heißt nicht, dass er falsch rechnet. Es heißt aber, dass bei der Begutachtung niemand ausdrücklich Ihre Seite vertritt.- Ihr Auftrag: Wir arbeiten für Sie und sind keiner Versicherung verpflichtet.
- Vollständig: Auch Wertminderung und Nutzungsausfall werden geprüft und begründet.
- Beweis gesichert: Fotos und Messwerte bleiben erhalten, falls es später Streit gibt.
- Auftraggeber
- Sie. Das Gutachten gehört Ihnen.
- Kosten
- Bei voller Haftung des Gegners zahlt dessen Haftpflichtversicherung.
- Kleine Schäden
- Bis etwa 750 bis 1.000 € reicht oft ein Kostenvoranschlag. Wir sagen Ihnen ehrlich, was passt.
- Rechtliches
- Ansprüche durchsetzen darf nur ein Anwalt. Dafür arbeiten wir mit Fachanwälten für Verkehrsrecht zusammen.
Unsere Leistungen
Schwerpunkt ist das Unfallgutachten. Für kleine Schäden und Bewertungen gibt es passende Alternativen.
Unfallgutachten nach unverschuldetem Unfall
Unser Schwerpunkt. Vollständige Dokumentation Ihres Schadens als Grundlage für die Regulierung mit der gegnerischen Versicherung.
Mehr erfahren 02Kostenvoranschlag
Für kleine Schäden bis etwa 750 bis 1.000 €. Schnell erstellt, beziffert die Reparaturkosten.
Mehr erfahren 03Wertgutachten
Für Verkauf, Kauf, Erbschaft oder Trennung. Neutral ermittelter Marktwert mit Begründung.
Mehr erfahrenWoran Sie einen seriösen Gutachter erkennen
Nachprüfbare Qualifikation ist der einfachste Weg, gute Arbeit von schneller Arbeit zu unterscheiden.
In Deutschland darf sich jeder Kfz-Gutachter nennen. Der Begriff ist nicht geschützt.
Geschützt ist nur die Bezeichnung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Daneben gibt es Personenzertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024, zum Beispiel durch DEKRA oder andere akkreditierte Stellen.
Fragen Sie deshalb nach, wer Ihr Fahrzeug begutachtet und welche Ausbildung dahintersteht. Unsere Nachweise finden Sie offen auf einer eigenen Seite.
- Öffentlich bestellt
- Durch die IHK nach Prüfung der besonderen Sachkunde. Die Bezeichnung ist gesetzlich geschützt.
- ISO/IEC 17024
- Personenzertifizierung durch eine von der DAkkS akkreditierte Stelle, meist für fünf Jahre gültig.
- Verband
- Zeigt Einbindung in die Branche, ist aber kein staatlicher Nachweis.
Wissenswertes
Ihre Rechte und die wichtigsten Abläufe nach einem Unfall, verständlich erklärt.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet. Wenn Ihre Frage fehlt, rufen Sie uns einfach an.
Wer bezahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall?
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?
Was macht der Fachanwalt für Verkehrsrecht?
Was brauche ich für den Termin?
Unfall gehabt? Rufen Sie uns an.
Wir hören zu, sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten lohnt, und vereinbaren direkt einen Termin.