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Kfz-Ingenieurbüro für Unfallgutachten

Unfall nicht verschuldet? Holen Sie sich Ihren eigenen Gutachter.

Nach einem Unfall, den Sie nicht verursacht haben, bestimmen Sie selbst, wer Ihren Schaden begutachtet. Die Kosten dafür trägt in der Regel die Versicherung des Unfallgegners. Wir sehen uns Ihr Fahrzeug an, halten jeden Schaden fest und erklären Ihnen das Ergebnis.

  • Freie Gutachterwahl ist Ihr Recht
  • Unabhängig von Versicherungen
  • Fachanwälte für Verkehrsrecht als Partner
  • Kfz-Ingenieurbüro
  • Unabhängig von Versicherungen
  • Persönlicher Ansprechpartner
  • Partner-Fachanwälte für Verkehrsrecht

Das steht Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zu

Bevor Sie mit der gegnerischen Versicherung telefonieren, sollten Sie diese drei Punkte kennen.

1

Sie wählen den Gutachter

Die Versicherung des Unfallgegners darf Ihnen einen Gutachter vorschlagen. Annehmen müssen Sie ihn nicht. Wen Sie beauftragen, entscheiden Sie.

2

Die Kosten zahlt der Gegner

Liegt die Schuld beim anderen, übernimmt dessen Haftpflichtversicherung in der Regel das Gutachten und auch Ihren Anwalt. Bei Mitschuld wird nach Quote geteilt.

3

Es geht um mehr als die Reparatur

Zum Schaden gehören oft auch Wertminderung und Nutzungsausfall oder ein Mietwagen. Das Gutachten legt die Grundlage, damit nichts davon vergessen wird.

So läuft es bei uns ab

Vom ersten Anruf bis zum fertigen Gutachten. Sie müssen sich um wenig kümmern.

  1. Anruf

    Sie schildern kurz, was passiert ist. Wir sagen Ihnen, ob sich ein Gutachten lohnt, und machen einen Termin aus.

  2. Besichtigung

    Wir sehen uns Ihr Fahrzeug an, fotografieren jeden Schaden und nehmen alle technischen Daten auf.

  3. Gutachten

    Sie bekommen ein schriftliches Gutachten mit Reparaturkosten, Wertminderung und allen weiteren Posten.

  4. Regulierung

    Das Gutachten geht an die gegnerische Versicherung. Für Ihre Ansprüche können Sie einen unserer Partner-Fachanwälte beauftragen.

Warum nicht einfach der Gutachter der Versicherung?

Der Gutachter, den die gegnerische Versicherung schickt, arbeitet in deren Auftrag. Das heißt nicht, dass er falsch rechnet. Es heißt aber, dass bei der Begutachtung niemand ausdrücklich Ihre Seite vertritt.
  • Ihr Auftrag: Wir arbeiten für Sie und sind keiner Versicherung verpflichtet.
  • Vollständig: Auch Wertminderung und Nutzungsausfall werden geprüft und begründet.
  • Beweis gesichert: Fotos und Messwerte bleiben erhalten, falls es später Streit gibt.
Auftraggeber
Sie. Das Gutachten gehört Ihnen.
Kosten
Bei voller Haftung des Gegners zahlt dessen Haftpflichtversicherung.
Kleine Schäden
Bis etwa 750 bis 1.000 € reicht oft ein Kostenvoranschlag. Wir sagen Ihnen ehrlich, was passt.
Rechtliches
Ansprüche durchsetzen darf nur ein Anwalt. Dafür arbeiten wir mit Fachanwälten für Verkehrsrecht zusammen.

Woran Sie einen seriösen Gutachter erkennen

Nachprüfbare Qualifikation ist der einfachste Weg, gute Arbeit von schneller Arbeit zu unterscheiden.

In Deutschland darf sich jeder Kfz-Gutachter nennen. Der Begriff ist nicht geschützt.

Geschützt ist nur die Bezeichnung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Daneben gibt es Personenzertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024, zum Beispiel durch DEKRA oder andere akkreditierte Stellen.

Fragen Sie deshalb nach, wer Ihr Fahrzeug begutachtet und welche Ausbildung dahintersteht. Unsere Nachweise finden Sie offen auf einer eigenen Seite.

Öffentlich bestellt
Durch die IHK nach Prüfung der besonderen Sachkunde. Die Bezeichnung ist gesetzlich geschützt.
ISO/IEC 17024
Personenzertifizierung durch eine von der DAkkS akkreditierte Stelle, meist für fünf Jahre gültig.
Verband
Zeigt Einbindung in die Branche, ist aber kein staatlicher Nachweis.

Qualifikation & Nachweise ansehen

Häufige Fragen

Kurz beantwortet. Wenn Ihre Frage fehlt, rufen Sie uns einfach an.

Wer bezahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall?
Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers das Gutachten. Die Gutachterkosten gehören zum Schaden, den der Verursacher ersetzen muss (§ 249 BGB). Haben Sie eine Mitschuld, wird entsprechend der Haftungsquote gekürzt.
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein. Als Geschädigter dürfen Sie den Sachverständigen frei wählen. Die Versicherung des Unfallgegners kann einen eigenen Gutachter vorschlagen oder schicken, daran gebunden sind Sie aber nicht.
Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Gerichte sehen die sogenannte Bagatellgrenze meist bei etwa 750 bis 1.000 Euro. Darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag. Rufen Sie uns an, dann sagen wir Ihnen nach einer kurzen Einschätzung, was sinnvoll ist.
Was macht der Fachanwalt für Verkehrsrecht?
Der Anwalt setzt Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durch, zum Beispiel Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Anwaltskosten. Welchen Anwalt Sie beauftragen, entscheiden Sie selbst.
Was brauche ich für den Termin?
Den Fahrzeugschein, Name und Kennzeichen des Unfallgegners und, falls bekannt, dessen Versicherung. Hilfreich sind außerdem Fotos von der Unfallstelle und das Aktenzeichen der Polizei. Lassen Sie das Fahrzeug bis zur Besichtigung möglichst nicht reparieren.

Unfall gehabt? Rufen Sie uns an.

Wir hören zu, sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten lohnt, und vereinbaren direkt einen Termin.

Erreichbar: Mo–Fr 8–18 Uhr