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Bagatellschaden

Kostenvoranschlag bei kleinen Unfallschäden

Bei kleinen Schäden reicht der Versicherung oft ein Kostenvoranschlag. Er ist schneller erstellt als ein Gutachten und beziffert die Reparaturkosten. Ob Ihr Schaden dafür klein genug ist, klären wir vorab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die sogenannte Bagatellgrenze liegt nach der Rechtsprechung meist bei etwa 750 bis 1.000 €.
  • Ein Kostenvoranschlag beziffert die Reparaturkosten, aber keine Wertminderung.
  • Versteckte Schäden sind von außen oft nicht zu sehen. Im Zweifel lieber prüfen lassen.

Wann ein Kostenvoranschlag ausreicht

Ein Kostenvoranschlag passt, wenn der Schaden klein und klar abgrenzbar ist: ein Kratzer im Lack, eine Delle in der Tür, ein gebrochener Spiegel. Die Versicherung braucht dann vor allem eine Zahl für die Reparatur.

Anders ist es, wenn tragende Teile, Sensoren oder Scheinwerfer betroffen sind. Dann liegt der Schaden schnell über der Bagatellgrenze, und nur ein Gutachten hält auch Wertminderung und Reparaturdauer fest.

Unterschied zum Unfallgutachten

Ein Kostenvoranschlag nennt, was die Reparatur voraussichtlich kostet. Ein Gutachten geht weiter: Es dokumentiert den Schaden mit Fotos, prüft die Wertminderung und legt die Reparaturdauer fest. Mehr dazu auf der Seite Unfallgutachten.

Kleiner Schaden, großes Fragezeichen?Schicken Sie uns nach dem Anruf ein Foto. Wir sagen Ihnen, was sinnvoll ist.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet. Wenn Ihre Frage fehlt, rufen Sie uns einfach an.

Wo liegt die Bagatellgrenze genau?
Einen festen Betrag gibt es nicht. Der Bundesgerichtshof hat 2004 etwa 700 bis 750 Euro genannt, heute orientieren sich viele Gerichte an rund 1.000 Euro. Entscheidend ist, wie ein vernünftiger Geschädigter den Schaden vorher einschätzen konnte.
Was, wenn sich der Schaden als größer herausstellt?
Das kommt vor, etwa wenn hinter einer Stoßstange Halter oder Sensoren beschädigt sind. Dann ist ein vollständiges Gutachten sinnvoll. Wir sagen es Ihnen, sobald wir den Schaden gesehen haben.
Wer zahlt den Kostenvoranschlag?
Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, als Teil Ihres Schadens.

Unfall gehabt? Rufen Sie uns an.

Wir hören zu, sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten lohnt, und vereinbaren direkt einen Termin.

Erreichbar: Mo–Fr 8–18 Uhr

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