Das Wichtigste in Kürze
- Die sogenannte Bagatellgrenze liegt nach der Rechtsprechung meist bei etwa 750 bis 1.000 €.
- Ein Kostenvoranschlag beziffert die Reparaturkosten, aber keine Wertminderung.
- Versteckte Schäden sind von außen oft nicht zu sehen. Im Zweifel lieber prüfen lassen.
Wann ein Kostenvoranschlag ausreicht
Ein Kostenvoranschlag passt, wenn der Schaden klein und klar abgrenzbar ist: ein Kratzer im Lack, eine Delle in der Tür, ein gebrochener Spiegel. Die Versicherung braucht dann vor allem eine Zahl für die Reparatur.
Anders ist es, wenn tragende Teile, Sensoren oder Scheinwerfer betroffen sind. Dann liegt der Schaden schnell über der Bagatellgrenze, und nur ein Gutachten hält auch Wertminderung und Reparaturdauer fest.
Unterschied zum Unfallgutachten
Ein Kostenvoranschlag nennt, was die Reparatur voraussichtlich kostet. Ein Gutachten geht weiter: Es dokumentiert den Schaden mit Fotos, prüft die Wertminderung und legt die Reparaturdauer fest. Mehr dazu auf der Seite Unfallgutachten.
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